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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40211
BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18 (https://dejure.org/2018,40211)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2018 - 3 StR 37/18 (https://dejure.org/2018,40211)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18 (https://dejure.org/2018,40211)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang; Berücksichtigung sämtlicher zur Beeinflussung der Entscheidung geeigneter Umstände; strafrechtliches Vorleben des Täters; Zweifelssatz; keine tätergünstige Unterstellung nicht angezeigter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 212 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 211 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 1 StGB, § 67d StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht eines Sexualdelikts durch Gesamtwürdigung des strafrechtlich relevanten Vorlebens des Täters

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung zur Abgrenzung von Totschlag und Mord durch Berücksichtigung des strafrechtlich relevanten Vorlebens des Angeklagten; Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer zweiten Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 ; StGB § 211 Abs. 2 ; StGB § 212
    Beweiswürdigung zur Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht eines Sexualdelikts durch Gesamtwürdigung des strafrechtlich relevanten Vorlebens des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 57
  • StV 2020, 97
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Die Begründung, mit der das Landgericht die Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht abgelehnt hat, begegnet - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich als lückenhaft, denn die Strafkammer hat nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in ihre Überlegungen einbezogen und einer umfassenden Gesamtwürdigung zugeführt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Sie hat es insbesondere verabsäumt, das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383).

    In Anbetracht der erkennbaren Parallelen zwischen dem äußeren Erscheinungsbild des hier verfahrensgegenständlichen Geschehens und der in den aufgeführten Vortaten wiederholt zu Tage getretenen gleichartigen Vorgehensweise des Angeklagten hätte es sich aufgedrängt, das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien zu erörtern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383).

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Die Begründung, mit der das Landgericht die Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht abgelehnt hat, begegnet - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass es nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder aufgrund des Zweifelssatzes noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 158/17, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Dem steht nicht entgegen, dass bereits das Landgericht Aurich mit Urteil vom 19. November 2012 diese Maßregel gegen den Angeklagten verhängt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, BGHR StGB § 66 Vollzug 1; LK/Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 225).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Dabei hat das Landgericht auch dem für den Ausspruch einer zweiten Sicherungsverwahrung in besonderem Maße geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinreichend Rechnung getragen, indem es die Regelung des § 67d StGB in den Blick genommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 158/17

    Kein sachlich-rechtlich beachtlicher Erörterungsmangel bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass es nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder aufgrund des Zweifelssatzes noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 158/17, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    Auf die Revisionen der Nebenkläger hat der Senat die genannte Entscheidung mit Urteil vom 18. Oktober 2018 (3 StR 37/18) mit den Feststellungen aufgehoben; die Revision des Angeklagten hat er verworfen.

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 158/17, juris Rn. 23 f.; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Beschluss vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 14 f.).

    Diese Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich als lückenhaft, denn es werden nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in die Überlegungen einbezogen (BGH, Urteile vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20, juris Rn. 15; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 8; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 12; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis - wie hier - keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20 Rn. 15; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19 Rn. 8; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 12; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Auch in diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder aufgrund des Zweifelssatzes noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18).
  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 105/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Prüfungsumfang;

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 279/20, juris Rn. 17; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 5 6 2005, 147; vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 14 f.).
  • LG Köln, 14.10.2019 - 324 KLs 6/18
    Die Kammer verkennt nicht, dass auch das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien in den Blick zu nehmen ist (BGH, Urteil vom 18.10.2018, 3 StR 37/18).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 321/22

    Verurteilung im "Mordfall Klosterwald" rechtskräftig

    Diesem Erkenntnis war im ersten Rechtsgang eine Verurteilung durch das Landgericht Verden wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung vorausgegangen, die auf die Revision der Nebenkläger durch den Senat wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung von Mordmerkmalen in vollem Umfang aufgehoben worden war (Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44453
BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18 (https://dejure.org/2018,44453)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2018 - 1 StR 425/18 (https://dejure.org/2018,44453)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 (https://dejure.org/2018,44453)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 257c Abs. 5 StPO, § 257c Abs. 4, 5 StPO, § 257c Abs. 4 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages durch den Richter

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Belehrungspflicht über die eingeschränkte Bindungswirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 4 ; StPO § 257c Abs. 5
    Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages durch den Richter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Belehrung bei der Absprache, Reihenfolge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsgespräch - und die Belehrungspflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 57
  • StV 2019, 380
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17

    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung;

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht; insbesondere ist mangels rechtsfehlerfreier Wiederholung des von dem Verfahrensfehler betroffenen Verfahrensabschnittes keine Heilung eingetreten (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NStZ-RR 2017, 151).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15

    Zeitpunkt der Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18
    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; Senat, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG, NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18, Rn. 3; MüKo-StPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 183).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    So hätte der Vorsitzende den Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18).

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass den Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung auch ohne Belehrung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 16 f.; BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - 1 StR 295/19 Rn. 11 ff. und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 Rn. 5).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 1/21

    Verständigung im Strafverfahren: Wegfall der formellen Beweiskraft des

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Absatz 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG, NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 09.10.2018 - 1 StR 425/18, Rn. 3; MüKo-StPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 183).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,43330
BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18 (https://dejure.org/2018,43330)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 3 StR 339/18 (https://dejure.org/2018,43330)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 3 StR 339/18 (https://dejure.org/2018,43330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Erfolglose Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Übersetzung eines als Beweismittel eingeführten Briefes (Inbegriffsrüge; Überzeugungsbildung; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge der freien richterlichen Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Inbegriffsrüge wegen Fehlerhaftigkeit einer prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführten Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 57
 
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  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18
    Wie das Landgericht die Überzeugung vom Übereinstimmen der Übersetzung mit der fremdsprachigen Urschrift gewonnen hat, blieb ihm nach Maßgabe der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) überlassen (vgl. LR/Mosbacher, StPO, 26. Aufl., § 249 Rn. 34; ferner BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, NJW 1993, 3337 f.).
  • BGH, 20.12.1982 - 3 StR 419/82
    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18
    Zur Vernehmung von Zeugen zum Zustandekommen der Übersetzung musste sich das Landgericht nicht gedrängt sehen, dies auch deshalb, weil in der Hauptverhandlung Einwände gegen die Richtigkeit von keiner Seite erhoben worden sind (s. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1982 - 3 StR 419/82, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1983, 354, 357).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18

    Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig

    Wie das Tatgericht die Überzeugung von Übereinstimmung der Übersetzung mit den fremdsprachigen Gesprächsprotokollen gewinnt, bleibt ihm nach Maßgabe der Aufklärungspflicht überlassen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 339/18, NStZ-RR 2019, 57).
  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 109/23

    Sog. Inbegriffsrüge (Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; erforderliche

    Insoweit geht es der Sache nach nicht um allgemeine Zweifel an der Richtigkeit einer Übersetzung (s. dazu BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 339/18, NStZ-RR 2019, 57), sondern um die fehlende Auseinandersetzung mit erhobenen Beweisen.
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